Rund 60 Mitglieder kamen bei der diesjährigen Generalversammlung der UrStrom eG am 29. Juni in der Turnhalle der Maria-Ward-Schule in Mainz zusammen. Die in diesem Jahr erstmals vorgeschaltete Zeit zum Austausch haben viele Mitglieder genutzt, um die Vorstände und andere Mitglieder kennenzulernen.
Vorstand und Aufsichtsrat haben über die wichtigsten Aktivitäten im vergangenen Jahr berichtet. Dabei betonten sie, dass die Einstellung des Projektentwicklers Levin Streit Mitte 2023 sich sehr positiv auf das PV-Geschäft der UrStrom eG ausgewirkt und sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat sehr entlastet hat. In Zukunft werden unter anderem Mieterstromprojekte sowie Freiflächenanlagen eine größere Rolle für die UrStrom eG spielen.
Im Verlauf der Versammlung haben die Mitglieder wichtige Entscheidungen getroffen. So wurde der Vorstand für das Jahr 2023 entlastet, Armin Brendel aus Gensingen und Stefan Paschold aus Mainz wurden neu in den Aufsichtsrat gewählt; die Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Verena Ruppert wurde wiedergewählt. Das Jahr 2023 hat die UrStrom eG mit einem leichten Gewinn abgeschlossen; die Mitglieder stimmten jedoch gegen die Auszahlung einer Dividende.
Fusion der UrStrom eG mit der Bürgergenossenschaft Rheinhessen eG
Eine weitere wichtige Entscheidung betraf die Verschmelzung der UrStrom eG mit der Bürgergenossenschaft Rheinhessen eG. Das Mandat für die Fusion wurde den Vorständen der jeweiligen Genossenschaften auf ihren Generalversammlungen im Jahr 2023 erteilt. Unter Mitwirkung eines Fachanwalts des Genossenschaftsverbandes haben Vertreter:innen beider Genossenschaften den Verschmelzungsvertrag sowie den Verschmelzungsbericht erstellt. Diese beiden Dokumente waren die Basis, auf der der Genossenschaftsverband sein Verschmelzungsgutachten erstellt hat.
Dr. Gerhard Breuel, Vorstand der UrStrom eG, erläuterte die Vorteile der Verschmelzung für beide Genossenschaften und stellte die wesentlichen Eckpunkte des Verschmelzungsvertrags vor. Die Mitglieder der UrStrom eG sprachen sich anschließend einstimmig, bei 2 Enthaltungen, für die Verschmelzung aus. Bereits am 19. Juni 2024 stimmte die Generalversammlung der Bürgergenossenschaft Rheinhessen eG einstimmig für die Verschmelzung der beiden Genossenschaften.
Schon im Verschmelzungsvertrag wurde festgeschrieben, dass sich im Falle der Fusion auch der Name der UrStrom BürgerEnergieGenossenschaft Mainz eG ändern soll in „UrStrom Bürgerenergie eG”. Dieser Namensänderung stimmte die Generalversammlung einstimmig, ohne Gegenstimme und ohne Enthaltung, zu. So konnten wir auf der Generalversammlung schon den ersten Entwurf des neuen Logos vorstellen.
Nach dem Abschluss der Generalversammlung wurde der Verschmelzungsvertrag durch den anwesenden Notar beurkundet. Sobald die Verschmelzung und die Namensänderung im Genossenschaftsregister eingetragen ist, ist die UrStrom eG unter ihrem neuen Namen geschäftsfähig. In einem ersten Schritt werden dann die Mitglieder der Bürgergenossenschaft Rheinhessen eG in die UrStrom eG aufgenommen.